Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Korntal-Münchingen

Korntal-Münchingen ist eine Stadt im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
19.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
70825
Vorwahlen
0711, 07150 Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Korntal-Münchingen
Hauptstraße 1
70825 Korntal-Münchingen

2. Bürgeramt Korntal-Münchingen
Hauptstraße 1
70825 Korntal-Münchingen

3. Ordnungsamt Korntal-Münchingen
Hauptstraße 1
70825 Korntal-Münchingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Korntal-Münchingen arbeitet an mehreren neuen Bebauungsplänen, insbesondere im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts. Hier sind einige der aktuellen Projekte:

- Das Neubaugebiet am Pflugfelder Weg, mit etwa fünf Hektar Nettobauland am nördlichen Ortsrand von Münchingen, ist in der Planung.
- Weitere Projekte umfassen die Gebiete Greutter-/Aichelin-Areal, Zuffenhauser Straße – Solitudeallee, Wohnquartier am Regionalen Gewerbeschwerpunkt, Rührberg III, Rühle-Areal und Beiermeister-Areal, die alle unterschiedliche Realisierungszeiträume und Chancen haben.
- Viele dieser Projekte erfordern Bebauungsplanverfahren und teilweise Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP).
- Die Stadtverwaltung prüft die Potenziale und Eignungen dieser Gebiete für Wohnbau und berücksichtigt dabei Faktoren wie Lärmeintrag, Versiegelung und Infrastruktur.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.