Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Krostitz

Krostitz ist eine Gemeinde im Landkreis Nordsachsen, Freistaat Sachsen
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
4121 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04509
Vorwahlen
034295, 034241, 034294
Adresse der Gemeinde
Dübener Str. 1, 04509 Krostitz
Dübener Str. 1, 04509 Krostitz 04509 Sachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Krostitz
Hauptstraße 1
04509 Krostitz

2. Einwohnermeldeamt Krostitz
Hauptstraße 1
04509 Krostitz

3. Ordnungsamt Krostitz
Hauptstraße 1
04509 Krostitz
Gemeinde Krostitz – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.