Krummhörn ist eine Gemeinde im Landkreis Aurich in der Region Ostfriesland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26736
Vorwahlen
04923, 04926, 04927
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Krummhörn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Greetsiel, einem Teil der Gemeinde Krummhörn, wird der Bebauungsplan angepasst, um das Verhältnis von Dauerwohnen und Ferienunterkünften ausgewogener zu gestalten. Ein neues Entwicklungskonzept sichert planungsrechtlich Dauerwohnen und Ferienwohnen, indem ein Mindestanteil an Dauerwohnen je Baugrundstück festgesetzt wird. Das Gebiet wird vom allgemeinen Wohngebiet in das Sondergebiet „Wohnen und Ferienwohnen“ umgewidmet, um saisonale Nutzung und sogenannte „Rollladensiedlungen“ zu vermeiden. Zudem werden örtliche Bauvorschriften formuliert, um das Ortsbild zu schützen und die Versiegelung für Parkplätze zu minimieren.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.