Krummhörn ist eine Gemeinde im Landkreis Aurich in der Region Ostfriesland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26736
Vorwahlen
04923, 04926, 04927
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Krummhörn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Greetsiel, einem Teil der Gemeinde Krummhörn, wird der Bebauungsplan angepasst, um das Verhältnis von Dauerwohnen und Ferienunterkünften ausgewogener zu gestalten. Ein neues Entwicklungskonzept sichert planungsrechtlich Dauerwohnen und Ferienwohnen, indem ein Mindestanteil an Dauerwohnen je Baugrundstück festgesetzt wird. Das Gebiet wird vom allgemeinen Wohngebiet in das Sondergebiet „Wohnen und Ferienwohnen“ umgewidmet, um saisonale Nutzung und sogenannte „Rollladensiedlungen“ zu vermeiden. Zudem werden örtliche Bauvorschriften formuliert, um das Ortsbild zu schützen und die Versiegelung für Parkplätze zu minimieren.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.