Krummhörn ist eine Gemeinde im Landkreis Aurich in der Region Ostfriesland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26736
Vorwahlen
04923, 04926, 04927
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Krummhörn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Greetsiel, einem Teil der Gemeinde Krummhörn, wird der Bebauungsplan angepasst, um das Verhältnis von Dauerwohnen und Ferienunterkünften ausgewogener zu gestalten. Ein neues Entwicklungskonzept sichert planungsrechtlich Dauerwohnen und Ferienwohnen, indem ein Mindestanteil an Dauerwohnen je Baugrundstück festgesetzt wird. Das Gebiet wird vom allgemeinen Wohngebiet in das Sondergebiet „Wohnen und Ferienwohnen“ umgewidmet, um saisonale Nutzung und sogenannte „Rollladensiedlungen“ zu vermeiden. Zudem werden örtliche Bauvorschriften formuliert, um das Ortsbild zu schützen und die Versiegelung für Parkplätze zu minimieren.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.