Norderney [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}nɔɐ̯dɐˈnaɪ] (ostfriesisches Plattdeutsch: Nördernee [nœədəˈneɛɪ]) ist eine der Ostfriesischen Inseln in der Nordsee, die dem Festland des Landes Niedersachsen zwischen der Ems- und Wesermündung in der Deutschen Bucht vorgelagert sind
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26548
Vorwahl
04932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Norderney
Am Kurplatz 1
26548 Norderney
2. Inselverwaltung Norderney
Am Kurplatz 1
26548 Norderney
3. Tourismus-Service Norderney
Am Kurplatz 1
26548 Norderney
Gemeinde Norderney – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 „Hotel LUV Norderney“ wurde mehrheitlich angenommen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauprojekt an der Weststrandstraße zu schaffen. Die Stadt Norderney überprüft mit den Bauherren, wie der Verkehr rund um das Hotel minimiert werden kann, insbesondere bezüglich der Anzahl der zu schaffenden Einstellplätze.
Zudem gibt es Bestrebungen, die Struktur der Siedlung durch den Bebauungsplan zu definieren, einschließlich der Unterscheidung zwischen Dauerwohnungen, Zweitwohnungen und Ferienwohnungen, und es wurden Sondergebiete für Beherbergung gebildet.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.