Köhn ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
755 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24257
Vorwahl
04385
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Köhnerhegbök, Köhnerholz, Moorrehmen, Selkenrade, Wulfsberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
2. Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
3. Bürgeramt Köln
Neumarkt 2
50667 Köln
Gemeinde Köhn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Krefeld oder einem Ort namens Köhn in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln Bebauungspläne in Krefeld und München, aber nicht in Köhn.
- In Krefeld gibt es einen Bebauungsplan 841 (V) südlich der Uerdinger Straße, der eine gemischte Quartiersentwicklung mit Wohnungen, Hotel, Kindertagesstätte und gewerblichen Flächen vorsieht.
- In München wird der neue Stadtteil Freiham entwickelt, mit umfangreichen Plänen für Wohnungen, Schulen, Grünflächen und eine autoreduzierte Mobilität.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.