Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lüdinghausen

Lüdinghausen (plattdeutsch: Lünkhusen oder Lünksel) ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen südwestlich von Münster im Kreis Coesfeld
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
24.847 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59348
Vorwahl
02591
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aldenhövel, Bechtrup, Berenbrock, Brochtrup, Elvert, Ermen, Tüllinghoff, Westrup
Adressen:
Stadtverwaltung Lüdinghausen
Rathausplatz 1
59348 Lüdinghausen

Bauamt Lüdinghausen
Rathausplatz 1
59348 Lüdinghausen

Ordnungsamt Lüdinghausen
Rathausplatz 1
59348 Lüdinghausen
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Der Bebauungsplan für die Wochenendhaussiedlung Emkum sieht eine Maximalgröße der Wochenendhäuser von 100 Quadratmetern Grundfläche und für Nebengebäude von maximal 50 Quadratmetern vor. Dauerwohnen in diesem Gebiet ist ausgeschlossen. Der Kreis Coesfeld plant, den Bewohnern durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag eine dauerhafte, personenbezogene Wohnungsperspektive zu bieten, die jedoch nicht vererbt oder verkauft werden kann. Die Bewohner müssen sich an der Legalisierung des baulichen Bestandes und ggf. an Rückbauten beteiligen.

Zusätzlich gibt es Pläne für neue Wohnbaugebiete in Lüdinghausen, wie das Baugebiet "Hinterm Hagen - Hesselmanngraben", wo die Erschließungsarbeiten laufen und die Grundstückskaufpreise festgelegt sind. Das Vergabeverfahren für die Grundstücke erfolgt nach den Richtlinien der Stadt Lüdinghausen.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.