Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ladenburg

Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31. Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
12.076 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68526
Vorwahl
06203
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neubotzheim, NeuZeilsheim, Rosenhof, Neubotzheim, NeuZeilsheim, Rosenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg

2. Ordnungsamt Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg

3. Bürgeramt Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Schriesheim, nicht spezifisch in Ladenburg, betreffenSeveral Bebauungspläne:

- Bebauungsplan "Bauhof": Aufstellungsbeschluss am 28. Juni 2023, Ziel ist die Sicherung und zukünftige Erweiterung des städtischen Bauhofs und des Betriebshofs des Versorgungsunternehmens.

- Bebauungsplan "Schanz, 3. Änderung - Teilbereich Säulenweg": Aufstellungsbeschluss am 24. April 2024, Ziel ist die flexibilere Bebauung im Gewerbegebiet und Mischgebiet am nördlichen Ortseingang.

- Bebauungsplan "Schillerstraße / B3", 2. Änderung: Aufstellungsbeschluss am 28. Februar 2024, Ziel ist die Erweiterung und Nutzungsergänzung des bestehenden Ärztehauses.

- Bebauungsplan "B 3 – ehemaliges Autohaus": Aufstellungsbeschluss am 20. Dezember 2023 und Anpassung am 23. Februar 2022, im beschleunigten Verfahren.

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.