Lauchheim ist mit knapp 5000 Einwohnern die kleinste Stadt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ostalbkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
4787 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
73466                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07363                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Banzenmhle, Beerhalden, Berg, Finkenweiler, ForstundVogel, Freudenhöfe, Fuchsmhle, Gromberg, Hettelsberg, Hundslohe, Kapfenburg, Lindorf, Schönberg, Stetten, Stockmhle, Banzenmühle, Beerhalden, Berg, Finkenweiler, ForstundVogel, Freudenhöfe, Fuchsmühle, Gromberg, Hettelsberg, Hundslohe, Kapfenburg, Lindorf, Schönberg, Stetten, Stockmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Lauchheim  
   Hauptstraße 12  
   73466 Lauchheim  
2. Ordnungsamt Lauchheim  
   Hauptstraße 12  
   73466 Lauchheim  
3. Bürgeramt Lauchheim  
   Hauptstraße 12  
   73466 Lauchheim  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Lauchheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
 
                                - Dienstag: 
 
                                - Mittwoch: 
 
                                - Donnerstag: 
 
                                - Freitag: 
 
                                - Samstag: 
 
                                - Sonntag: 
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
 - Mischgebiete
 - Gewerbegebiete
 - Industriegebiete
 - Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
 
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
 - Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
 - Verhindert störende Nutzungskonflikte
 - Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
 
                             
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.