Lauchheim ist mit knapp 5000 Einwohnern die kleinste Stadt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
4787 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73466
Vorwahl
07363
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Banzenmhle, Beerhalden, Berg, Finkenweiler, ForstundVogel, Freudenhöfe, Fuchsmhle, Gromberg, Hettelsberg, Hundslohe, Kapfenburg, Lindorf, Schönberg, Stetten, Stockmhle, Banzenmühle, Beerhalden, Berg, Finkenweiler, ForstundVogel, Freudenhöfe, Fuchsmühle, Gromberg, Hettelsberg, Hundslohe, Kapfenburg, Lindorf, Schönberg, Stetten, Stockmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lauchheim
Hauptstraße 12
73466 Lauchheim
2. Ordnungsamt Lauchheim
Hauptstraße 12
73466 Lauchheim
3. Bürgeramt Lauchheim
Hauptstraße 12
73466 Lauchheim
Gemeinde Lauchheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
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- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.