Lewitzrand ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
1370 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
19372 (Garwitz, Matzlow),19374 (Klinken, Raduhn)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
038722, 038726
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lewitzrand
Hauptstraße 1
19243 Wittenburg
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim
Am Alten Markt 1
19348 Sülstorf
3. Einwohnermeldeamt Lewitzrand
Hauptstraße 5
19243 Wittenburg
Gemeinde Lewitzrand – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lewitzrand hat am 16.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eldepark“ beschlossen. Es gibt auch Änderungen und Neuerungen in den Bebauungsplänen für verschiedene Ortsteile, wie den Bebauungsplan Nr. 2 für Camping, Hafen, Hotel und Läden in Garwitz und den Bebauungsplan Nr. 3 für ein Solarkraftwerk in Klinken.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.