Liepgarten ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Osten des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
791 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17375
Vorwahl
039771
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Liepgarten
Hauptstraße 1
15326 Liepgarten
2. Ordnungsamt Liepgarten
Bahnhofstraße 5
15326 Liepgarten
3. Bürgeramt Liepgarten
Dorfstraße 10
15326 Liepgarten
Gemeinde Liepgarten – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Liepgarten betreffen vor allem Planungen in benachbarten Gemeinden, da spezifische aktuelle Informationen direkt für Liepgarten nicht verfügbar sind.
- In der Gemeinde Vogelsang-Warsin wird der Bebauungsplan Nr. 5/2022 „Wohngebiet südlich des Ahornweges“ aufgestellt, mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.05.2024 bis 24.06.2024.
- Es gibt keine aktuellen spezifischen Bekanntmachungen oder Planungen direkt für Liepgarten in den verfügbaren Quellen.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.