Liepgarten ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Osten des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
791 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17375
Vorwahl
039771
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Liepgarten
Hauptstraße 1
15326 Liepgarten
2. Ordnungsamt Liepgarten
Bahnhofstraße 5
15326 Liepgarten
3. Bürgeramt Liepgarten
Dorfstraße 10
15326 Liepgarten
Gemeinde Liepgarten – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Liepgarten betreffen vor allem Planungen in benachbarten Gemeinden, da spezifische aktuelle Informationen direkt für Liepgarten nicht verfügbar sind.
- In der Gemeinde Vogelsang-Warsin wird der Bebauungsplan Nr. 5/2022 „Wohngebiet südlich des Ahornweges“ aufgestellt, mit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.05.2024 bis 24.06.2024.
- Es gibt keine aktuellen spezifischen Bekanntmachungen oder Planungen direkt für Liepgarten in den verfügbaren Quellen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.