Loffenau ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2534 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
76597, 76332                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07083                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Teufelsmhle, Teufelsmühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Loffenau  
   Hauptstraße 19  
   76597 Loffenau  
2. Ordnungsamt Loffenau  
   Hauptstraße 19  
   76597 Loffenau  
3. Bürgeramt Loffenau  
   Hauptstraße 19  
   76597 Loffenau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Loffenau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 11:30
 
                                - Dienstag: 09:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 11:30
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 11:30
    14:00 - 15:30
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
 - Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
 - Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
 - Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
 
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
 - Schnellere Realisierung von Projekten
 - Kosteneinsparung für die Gemeinde
 
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                             
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.