Ludwigschorgast ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
980 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95364
Vorwahl
09227
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Drahtmhle, Erlenmhle, Lettenhof, Lindenhof, Raasen, Drahtmühle, Erlenmühle, Lettenhof, Lindenhof, Raasen
Adressen:
1. Gemeinde Ludwigschorgast, Hauptstraße 1, 95367 Ludwigschorgast
2. Ordnungsamt Ludwigschorgast, Hauptstraße 1, 95367 Ludwigschorgast
3. Finanzamt Kulmbach, Ludwigstraße 7, 95326 Kulmbach
Gemeinde Ludwigschorgast – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.