Lupburg ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92331
Vorwahl
09492
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aichhof, Degerndorf, Eggenthal, Fischhaus, Gottesberg, Granswang, Haid, Hatzenhof, Hitzendorf, Höhendorf, Illkofen, Kuglhof, Meierhof, Neuhaid, Neuhof, Pöfersdorf, Pöllenhaid, Prnthal, Rackendorf, Rammersdorf, Röschenberg, Seibertshofen, Sturmmhle, Vogelherd, Wieselbruck, Aichhof, Degerndorf, Eggenthal, Fischhaus, Gottesberg, Granswang, Haid, Hatzenhof, Hitzendorf, Höhendorf, Illkofen, Kuglhof, Meierhof, Neuhaid, Neuhof
Adressen:
1. Gemeinde Lupburg
Hauptstraße 1
92363 Lupburg
2. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Rathaus 1
92318 Neumarkt
3. Finanzamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Schloß 1
92318 Neumarkt
Gemeinde Lupburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.