Laaber ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Laaber
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5320 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93164
Vorwahl
09498
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anger, Babetsberg, Berghof, Bergstetten, Edlhausen, Eglsee, Eiselberg, Eisenhammer, Endlfeld, Endorf, Endorfmhle, Eselburg, Frauenberg, Großetzenberg, Hartlmhle, Hinterzhof, Högerlsee, Klapfenberg, Kleinetzenberg, Kronbgl, Khberg, Laaber, Lindenhof, Papiermhle, Pettenhof, Pföring, Reiserbgl, Ried, Schafbruckmhle, Schaggenhofen, Schallerwöhr, Schernried, Schneckenhof, Wangsaß, Windschnur, Wollmannsdorf, Ziegelhtte, Anger, Babetsberg, Berghof
Adressen:
1. Markt Laaber, Hauptstraße 1, 93164 Laaber
2. Landratsamt Regensburg, Landstraße 5, 93053 Regensburg
3. Bürgeramt Laaber, Hauptstraße 1, 93164 Laaber
Gemeinde Laaber – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.