Aus einem Aussiedlergehöft entstand die heute größere benachbarte Gemeinde Weiler (bei Mayen). Im Mittelalter hieß der Ort Luxheim
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
323 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56729
Vorwahl
02656
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Ministère d'État, 4 rue du St. Esprit, L-1475 Luxembourg
2. Administration de l'Enregistrement et des Domaines, 1 rue de la Gare, L-1610 Luxembourg
3. Centre Commun de la Sécurité Sociale, 22-24 avenue de la Liberté, L-1930 Luxembourg
Gemeinde Luxem – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die luxemburgische Regierung hat am 19. Juni 2024 Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und neue öffentlich-private Partnerschaften für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt. Diese Maßnahmen umfassen die Vereinheitlichung der Verfahren für den allgemeinen Bebauungsplan (PAG) und den Teilbebauungsplan (PAP), die Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung für PAPs unter 4 ha Versiegelung, die Erhöhung der Anzahl erschwinglicher Wohnungen in den PAP "neue Stadtviertel", die Vereinfachung der Normen und Vorschriften im Bauwesen und die Digitalisierung der Verfahren.
Zudem wurden Pilotprojekte auf privaten und öffentlichen Grundstücken angekündigt, um den Bau von Wohnungen zu beschleunigen und zu erleichtern. Die Verwaltungsvereinfachung soll Bürokratie abbauen und Flexibilität in prioritären Bereichen wie der Planung und Schaffung von attraktiven Wohn- und Lebensräumen schaffen.
Die letzten fünf Gemeinden, die das Verfahren für den allgemeinen Bebauungsplan eingeleitet haben, sind Vianden, Kopstal, Vichten, Lenningen und Sandweiler, während die letzten fünf Gemeinden, die die ministerielle Genehmigung erhalten haben, Lenningen, Sandweiler, Biwer, Bissen und Weiswampach sind.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.