Löf ist eine Ortsgemeinde an der Terrassenmosel im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
1453 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56332
Vorwahl
02605
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Kergeshöfe, Schäfereihof, Schiefergrube
Adressen:
1. Löf Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 1
56332 Löf
2. Verbandsgemeinde Koblenz
Bahnhofstraße 1
56068 Koblenz
3. Landkreis Mayen-Koblenz
Wilhelmstraße 1
56068 Koblenz
Gemeinde Löf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 16:00
- Dienstag: 08:30 - 16:00
- Mittwoch: 08:30 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.