Mandelbachtal ist eine saarländische Gemeinde im Süden des Saarpfalz-Kreises und die einzige im Saarland, die nicht nach einem Ort benannt ist
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
10.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66399
Vorwahlen
06803, 06804, 06893
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
2. Ordnungsamt Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
3. Bauamt Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
Gemeinde Mandelbachtal – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Mandelbachtal hat am 9. Oktober 2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Ormesheim“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Errichtung eines neuen Kulturhauses als Ersatz für den Festsaal Niederländer und mittelfristig auf den Neubau des Rathauses ab. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 0,3 ha im Kreuzungsbereich Adenauerstraße/Theo-Carlen-Platz in Ormesheim. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst, da der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot des Flächennutzungsplans widerspricht.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.