Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mandelbachtal

Mandelbachtal ist eine saarländische Gemeinde im Süden des Saarpfalz-Kreises und die einzige im Saarland, die nicht nach einem Ort benannt ist
Bundesland
Saarland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
10.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66399
Vorwahlen
06803, 06804, 06893
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal

2. Ordnungsamt Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal

3. Bauamt Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00 Dienstag: 10:00 - 12:00 Mittwoch: 10:00 - 12:00 Donnerstag: 10:00 - 12:00 Freitag: 10:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Mandelbachtal hat am 9. Oktober 2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Ormesheim“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Errichtung eines neuen Kulturhauses als Ersatz für den Festsaal Niederländer und mittelfristig auf den Neubau des Rathauses ab. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 0,3 ha im Kreuzungsbereich Adenauerstraße/Theo-Carlen-Platz in Ormesheim. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst, da der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot des Flächennutzungsplans widerspricht.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.