Mandelbachtal ist eine saarländische Gemeinde im Süden des Saarpfalz-Kreises und die einzige im Saarland, die nicht nach einem Ort benannt ist
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
10.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66399
Vorwahlen
06803, 06804, 06893
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
2. Ordnungsamt Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
3. Bauamt Mandelbachtal
Hauptstraße 12
66487 Mandelbachtal
Gemeinde Mandelbachtal – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Mandelbachtal hat am 9. Oktober 2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Ormesheim“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Errichtung eines neuen Kulturhauses als Ersatz für den Festsaal Niederländer und mittelfristig auf den Neubau des Rathauses ab. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 0,3 ha im Kreuzungsbereich Adenauerstraße/Theo-Carlen-Platz in Ormesheim. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend angepasst, da der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot des Flächennutzungsplans widerspricht.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.