Markt Indersdorf ist ein Markt etwa 35 Kilometer nordwestlich von München im oberbayerischen Landkreis Dachau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85229
Vorwahl
08136
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aberl, Ainried, Albersbach, Arnzell, Brand, Eichhofen, Eichstock, Engelbrechtsmhle, Frauenhofen, Gittersbach, Häusern, Harreszell, Hirtlbach, Hörgenbach, Karpfhofen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lochhausen, Neusreuth, Oberainried, Obermoosmhl, Ottmarshart, Ottmarshausen, Ried, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Siechhäusern, Straßbach, Tiefenlachen, Unterainried, Untermoosmhle, Wagenried, Wengenhausen, Westerholzhausen, Weyhern, Wildenmoos, Wöhr, Zillhofen
Adressen:
1. Markt Indersdorf, Rathausplatz 1, 85229 Markt Indersdorf
2. Hauptschule Markt Indersdorf, Schulstraße 2, 85229 Markt Indersdorf
3. Bürgerhaus Markt Indersdorf, Kirchstraße 7, 85229 Markt Indersdorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Im Landkreis Dachau, speziell in Markt Indersdorf, gibt es aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf den Bedarf an neuen Wohnungen. Bis 2028 werden jährlich 980 neue Wohnungen benötigt, um den aktuellen Mangel von rund 1560 Wohnungen abzubauen und baufällige Wohnungen zu ersetzen, so ein Marktbericht des Immobilienverbandes IVD Süd basierend auf einer Studie des Pestel Instituts.
In Markt Indersdorf sind bereits die ersten Häuser im Baugebiet an der Holzhauser Straße, speziell in der Undeostraße, bezogen worden.
Zudem liegen die Grundstückspreise in Markt Indersdorf aktuell zwischen 1.052 €/m2 und 1.578 €/m2, wobei der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter in den letzten 12 Monaten um 5,8 % gefallen ist.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.