Petershausen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6620 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85238
Vorwahl
08137
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Freymann, Glonnbercha, Göppertshausen, Höckhof, Kreithof, Lindach, Mittermarbach, Mhldorf, Obermarbach, Sollern, Wasenhof, Weißling, Ziegelberg, Freymann, Glonnbercha, Göppertshausen, Höckhof, Kreithof, Lindach, Mittermarbach, Mühldorf, Obermarbach, Sollern, Wasenhof, Weißling, Ziegelberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Petershausen
Hauptstraße 1
85387 Petershausen
2. Standesamt Petershausen
Hauptstraße 1
85387 Petershausen
3. Ordnungsamt Petershausen
Hauptstraße 1
85387 Petershausen
Gemeinde Petershausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Petershausen umfassen several aktuelle Änderungen und Neuplanungen:
- Der Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Mitterfeld II, 2. Änderung" wurde 2022 verabschiedet.
- Der Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Obermarbach I, 2. Änderung" wurde 2023 verabschiedet.
- Der Bebauungsplan- und Grünordnungsplan "Schulstraße-West, 1. Änderung" wurde 2023 verabschiedet.
- Es gibt fortlaufende Anpassungen und Erweiterungen bestehender Bebauungspläne, wie z.B. die 2. Änderung des Bebauungsplans "Petershausen Nord-Ost Gewerbegebiet" im Jahr 2021.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.