Januar 2017 über eine eigene Verwaltung, zuvor gehörte sie der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen an. Sie verfügt seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85235
Vorwahl
08134
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dietenhausen, Egenburg, Essenbach, Gaggers, Hadersried, Höfa, Lukka, Miegersbach, Miesberg, Oberhandenzhofen, Oberumbach, Roßbach, StJohann, Sittenbach, Sixtnitgern, Stockach, Taxa, Todtenried, Unterumbach, Wagenhofen, Dietenhausen, Egenburg, Essenbach, Gaggers, Hadersried, Höfa, Lukka, Miegersbach, Miesberg, Oberhandenzhofen, Oberumbach, Roßbach, StJohann, Sittenbach, Sixtnitgern, Stockach, Taxa, Todtenried, Unterumbach, Wagenhofen
Adressen:
1. Gemeinde Odelzhausen, Hauptstraße 1, 85235 Odelzhausen
2. Landratsamt Dachau, Ludwigstraße 14, 85221 Dachau
3. Bürgeramt Odelzhausen, Hauptstraße 1, 85235 Odelzhausen
Gemeinde Odelzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.