Bebauungsplan24
Marktoffingen
Marktoffingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
1330 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86748
Vorwahl
09087
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ramstein, Wengenhausen, Ramstein, Wengenhausen
Adressen:
1. Gemeinde Marktoffingen
Hauptstraße 1
86757 Marktoffingen
2. Landratsamt Donau-Ries
An den Bachwiesen 1
86720 Nördlingen
3. Finanzamt Nördlingen
Schillerstraße 1
86720 Nördlingen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
bebauungsplan münster mecklenbeck, bebauungsplan zeichenerklärung, gemeinde rosdorf bebauungsplan, amt probstei bebauungspläne, bebauungsplan köln, bebauungsplan engelfeld söllingen, stuttgart bebauungsplan, dreieich heckenborn bebauungsplan, bebauungsplan deutzer hafen, umweltbericht bebauungsplan 2017
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.
Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.
Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.