Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Marsberg

Im 19. Niedermarsberg entwickelte sich zu einem Handelsort, war aber politisch abhängig von Obermarsberg. In Obermarsberg soll mit der Irminsul auf der Eresburg das wichtigste Heiligtum der Sachsen gestanden haben. Sie entstand in der heutigen Form 1975 im Zuge der kommunalen Neugliederung Nordrhein-Westfalens aus Obermarsberg (früher, insbesondere im 17. Nach deren Zerstörung durch Karl den Großen entstand an dieser Stelle eines der ältesten Klöster in Westfalen, das später an das Kloster Corvey fiel
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
19.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34431
Vorwahlen
02991, 02992, 02993, 02994
Adresse der Stadtverwaltung
Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg
Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg 34431 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Kotthausen, Marsberg, Kotthausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg

2. Bürgeramt Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg

3. Finanzamt Marsberg
Bahnhofstraße 10
34431 Marsberg
Gemeinde Marsberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Marsberg betreffen nicht direkt Marsberg selbst, sondern es gibt allgemeine Informationen über die Verfügbarkeit der Bebauungspläne. Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind über das Bauportal.NRW abrufbar.

Für den benachbarten Bereich in Meschede gibt es jedoch aktuelle Entwicklungen: Es ist geplant, den Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan zu ändern, um ein neues Feuerwehrhaus für die Löschgruppen Berge und Visbeck zu realisieren. Dieses Vorhaben befindet sich noch in der Planungsphase und bedarf der Zustimmung des Stadtrats.

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.