Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marsberg

Im 19. Marsberg ist eine Kleinstadt im nordöstlichen Teil des Sauerlands, Hochsauerlandkreis (Nordrhein-Westfalen, Deutschland). In Obermarsberg soll mit der Irminsul auf der Eresburg das wichtigste Heiligtum der Sachsen gestanden haben. Sie entstand in der heutigen Form 1975 im Zuge der kommunalen Neugliederung Nordrhein-Westfalens aus Obermarsberg (früher, insbesondere im 17. und 18
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
19.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34431
Vorwahlen
02991, 02992, 02993, 02994
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kotthausen, Marsberg, Kotthausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg

2. Bürgeramt Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg

3. Finanzamt Marsberg
Bahnhofstraße 10
34431 Marsberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Marsberg betreffen nicht direkt Marsberg selbst, sondern es gibt allgemeine Informationen über die Verfügbarkeit der Bebauungspläne. Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind über das Bauportal.NRW abrufbar.

Für den benachbarten Bereich in Meschede gibt es jedoch aktuelle Entwicklungen: Es ist geplant, den Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan zu ändern, um ein neues Feuerwehrhaus für die Löschgruppen Berge und Visbeck zu realisieren. Dieses Vorhaben befindet sich noch in der Planungsphase und bedarf der Zustimmung des Stadtrats.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.