Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Marsberg

In Obermarsberg soll mit der Irminsul auf der Eresburg das wichtigste Heiligtum der Sachsen gestanden haben. Nach deren Zerstörung durch Karl den Großen entstand an dieser Stelle eines der ältesten Klöster in Westfalen, das später an das Kloster Corvey fiel. Jahrhundert: Stadtberge, noch im Plattdeutschen gebräuchlich) und Niedermarsberg (früher Horhusen) sowie weiteren bislang selbstständigen Gemeinden. und 18. Bedeutend war in der Gegend seit dem frühen Mittelalter der Bergbau und die Verarbeitung von Erzen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
19.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34431
Vorwahlen
02991, 02992, 02993, 02994
Adresse der Stadtverwaltung
Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg
Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg 34431 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Kotthausen, Marsberg, Kotthausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg

2. Bürgeramt Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg

3. Finanzamt Marsberg
Bahnhofstraße 10
34431 Marsberg
Gemeinde Marsberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Marsberg betreffen nicht direkt Marsberg selbst, sondern es gibt allgemeine Informationen über die Verfügbarkeit der Bebauungspläne. Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind über das Bauportal.NRW abrufbar.

Für den benachbarten Bereich in Meschede gibt es jedoch aktuelle Entwicklungen: Es ist geplant, den Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan zu ändern, um ein neues Feuerwehrhaus für die Löschgruppen Berge und Visbeck zu realisieren. Dieses Vorhaben befindet sich noch in der Planungsphase und bedarf der Zustimmung des Stadtrats.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.