Jahrhundert: Stadtberge, noch im Plattdeutschen gebräuchlich) und Niedermarsberg (früher Horhusen) sowie weiteren bislang selbstständigen Gemeinden. Nach deren Zerstörung durch Karl den Großen entstand an dieser Stelle eines der ältesten Klöster in Westfalen, das später an das Kloster Corvey fiel. In Obermarsberg soll mit der Irminsul auf der Eresburg das wichtigste Heiligtum der Sachsen gestanden haben. Jahrhundert: Stadtberge, noch im Plattdeutschen gebräuchlich) und Niedermarsberg (früher Horhusen) sowie weiteren bislang selbstständigen Gemeinden. In Obermarsberg soll mit der Irminsul auf der Eresburg das wichtigste Heiligtum der Sachsen gestanden haben
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
19.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34431
Vorwahlen
02991, 02992, 02993, 02994
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kotthausen, Marsberg, Kotthausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg
2. Bürgeramt Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg
3. Finanzamt Marsberg
Bahnhofstraße 10
34431 Marsberg
Gemeinde Marsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Marsberg betreffen nicht direkt Marsberg selbst, sondern es gibt allgemeine Informationen über die Verfügbarkeit der Bebauungspläne. Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind über das Bauportal.NRW abrufbar.
Für den benachbarten Bereich in Meschede gibt es jedoch aktuelle Entwicklungen: Es ist geplant, den Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan zu ändern, um ein neues Feuerwehrhaus für die Löschgruppen Berge und Visbeck zu realisieren. Dieses Vorhaben befindet sich noch in der Planungsphase und bedarf der Zustimmung des Stadtrats.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.