In Obermarsberg soll mit der Irminsul auf der Eresburg das wichtigste Heiligtum der Sachsen gestanden haben. und 18. In Obermarsberg soll mit der Irminsul auf der Eresburg das wichtigste Heiligtum der Sachsen gestanden haben. Sie entstand in der heutigen Form 1975 im Zuge der kommunalen Neugliederung Nordrhein-Westfalens aus Obermarsberg (früher, insbesondere im 17. Niedermarsberg entwickelte sich zu einem Handelsort, war aber politisch abhängig von Obermarsberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
19.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34431
Vorwahlen
02991, 02992, 02993, 02994
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kotthausen, Marsberg, Kotthausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg
2. Bürgeramt Marsberg
Am Markt 1
34431 Marsberg
3. Finanzamt Marsberg
Bahnhofstraße 10
34431 Marsberg
Gemeinde Marsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Marsberg betreffen nicht direkt Marsberg selbst, sondern es gibt allgemeine Informationen über die Verfügbarkeit der Bebauungspläne. Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind über das Bauportal.NRW abrufbar.
Für den benachbarten Bereich in Meschede gibt es jedoch aktuelle Entwicklungen: Es ist geplant, den Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan zu ändern, um ein neues Feuerwehrhaus für die Löschgruppen Berge und Visbeck zu realisieren. Dieses Vorhaben befindet sich noch in der Planungsphase und bedarf der Zustimmung des Stadtrats.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.