Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Meßstetten

Meßstetten ist eine Stadt im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
10.766 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72469
Vorwahlen
07431, 07579, 07436
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meßstetten
Hauptstraße 1
78564 Meßstetten

2. Landratsamt Tuttlingen
Wilhelmstraße 5
78532 Tuttlingen

3. Gewerbeaufsichtsamt Tuttlingen
Wilhelmstraße 5
78532 Tuttlingen
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
- Die Stadt Meßstetten hat den Bebauungsplan für das Baugebiet Loh I abgeschlossen und den finalen Satzungsbeschluss im Februar 2024 gefasst. Das Baugebiet umfasst 1,43 Hektar und bietet Platz für 19 Wohnbauplätze. Die Gesamtbaukosten betragen etwa 1,6 Millionen Euro.

- Ein weiteres Baugebiet, Loh II, ist geplant und soll auf 2,86 Hektar 36 Grundstücke umfassen. Das Bebauungsplanverfahren für Loh II ist bereits im Gange.

- Im Stadtteil Unterdigisheim wurde das Baugebiet Wasserfuhr entwickelt, das seit 2015 existiert und aktuell keine freien Grundstücke anbietet. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet ist seit Oktober 2015 rechtskräftig.

- Der Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb hat das ehemalige Bundeswehrareal auf dem Meßstetter Geißbühl übernommen und plant dessen Umwandlung in einen nachhaltigen Industrie- und Gewerbepark. Für die ersten beiden Bauabschnitte sind 4,4 Millionen Euro bis 2025 eingeplant, und es sind umfangreiche Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit geplant.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.