Meßstetten ist eine Stadt im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
10.766 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72469
Vorwahlen
07431, 07579, 07436
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Meßstetten
Hauptstraße 1
78564 Meßstetten
2. Landratsamt Tuttlingen
Wilhelmstraße 5
78532 Tuttlingen
3. Gewerbeaufsichtsamt Tuttlingen
Wilhelmstraße 5
78532 Tuttlingen
Gemeinde Meßstetten – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
- Die Stadt Meßstetten hat den Bebauungsplan für das Baugebiet Loh I abgeschlossen und den finalen Satzungsbeschluss im Februar 2024 gefasst. Das Baugebiet umfasst 1,43 Hektar und bietet Platz für 19 Wohnbauplätze. Die Gesamtbaukosten betragen etwa 1,6 Millionen Euro.
- Ein weiteres Baugebiet, Loh II, ist geplant und soll auf 2,86 Hektar 36 Grundstücke umfassen. Das Bebauungsplanverfahren für Loh II ist bereits im Gange.
- Im Stadtteil Unterdigisheim wurde das Baugebiet Wasserfuhr entwickelt, das seit 2015 existiert und aktuell keine freien Grundstücke anbietet. Der Bebauungsplan für dieses Gebiet ist seit Oktober 2015 rechtskräftig.
- Der Zweckverband Interkommunaler Industrie- und Gewerbepark Zollernalb hat das ehemalige Bundeswehrareal auf dem Meßstetter Geißbühl übernommen und plant dessen Umwandlung in einen nachhaltigen Industrie- und Gewerbepark. Für die ersten beiden Bauabschnitte sind 4,4 Millionen Euro bis 2025 eingeplant, und es sind umfangreiche Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit geplant.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.