Morschen ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Schwalm-Eder-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3159 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
34326                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05664                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Morschen  
   Hauptstraße 1  
   34326 Morschen  
2. Ordnungsamt Morschen  
   Hauptstraße 1  
   34326 Morschen  
3. Einwohnermeldeamt Morschen  
   Hauptstraße 1  
   34326 Morschen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Morschen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                             
                         
                        
                            Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
 - Gemischte Bauflächen
 - Gewerbliche Bauflächen
 - Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
 - Grünflächen
 - Waldflächen
 - Landwirtschaftliche Flächen
 - Verkehrsflächen
 - Ver- und Entsorgungsanlagen
 - Flächen für den Gemeinbedarf
 - Wasserflächen
 - Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
 
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.