Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71696
Vorwahl
07141
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erlenhof, Waldhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
2. Bürgeramt Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
3. Ordnungsamt Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
Gemeinde Möglingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen hat am 21. November 2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften für die "Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord" beschlossen. Der Plan sieht den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohnungen vor, um den dringenden Wohnraumbedarf in der Gemeinde zu decken. Die Pläne und Satzungen treten in Kraft und sind im Amt für Bauverwaltung und Bautechnik sowie im Internet einsehbar. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe fand vom 2. August bis 13. September 2024 statt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.