Möglingen ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Ludwigsburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71696
Vorwahl
07141
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erlenhof, Waldhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
2. Bürgeramt Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
3. Ordnungsamt Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
Gemeinde Möglingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen hat am 21. November 2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften für die "Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord" beschlossen. Der Plan sieht den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohnungen vor, um den dringenden Wohnraumbedarf in der Gemeinde zu decken. Die Pläne und Satzungen treten in Kraft und sind im Amt für Bauverwaltung und Bautechnik sowie im Internet einsehbar. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe fand vom 2. August bis 13. September 2024 statt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.