Möglingen ist eine Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Ludwigsburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71696
Vorwahl
07141
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erlenhof, Waldhöfe
Adressen:
1. Gemeinde Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
2. Bürgeramt Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
3. Ordnungsamt Möglingen
Hauptstraße 20
71696 Möglingen
Gemeinde Möglingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen hat am 21. November 2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften für die "Wohnbebauung Hindenburgstraße Nord" beschlossen. Der Plan sieht den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 18 Wohnungen vor, um den dringenden Wohnraumbedarf in der Gemeinde zu decken. Die Pläne und Satzungen treten in Kraft und sind im Amt für Bauverwaltung und Bautechnik sowie im Internet einsehbar. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe fand vom 2. August bis 13. September 2024 statt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.