Schwarzenfeld ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6350 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92521
Vorwahl
09435
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkhn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht, Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkühn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht
Adressen:
1. Gemeinde Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
2. Ordnungsamt Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
3. Finanzamt Amberg, Bahnhofstraße 29, 92224 Amberg
Gemeinde Schwarzenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.