Schwarzenfeld ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6350 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92521
Vorwahl
09435
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkhn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht, Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkühn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht
Adressen:
1. Gemeinde Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
2. Ordnungsamt Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
3. Finanzamt Amberg, Bahnhofstraße 29, 92224 Amberg
Gemeinde Schwarzenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.