Schwarzenfeld ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6350 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92521
Vorwahl
09435
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkhn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht, Asbach, Brensdorf, Buchtal, Deiselkühn, Frotzersricht, Holzhaus, Irrenlohe, Kögl, Pretzabruck, Schwaig, Traunricht, Weiherhaus, Wölsenberg, Wölsendorf, Zilchenricht
Adressen:
1. Gemeinde Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
2. Ordnungsamt Schwarzenfeld, Hauptstraße 2, 92724 Schwarzenfeld
3. Finanzamt Amberg, Bahnhofstraße 29, 92224 Amberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.