Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nabburg

Nabburg (Aussprache: Nab-Burg) ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92507
Vorwahl
09433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bärnmhle, Bergelshof, Brudersdorf, Diendorf, Diepoltshof, Eckendorf, Etzelhof, Fraunberg, Freiung, Girnitz, Götzendorf, Grubhof, Haindorf, Haselhof, Höflarn, Kadermhle, Kumpfmhle, Legendorf, Lissenthan, Namsenbach, Neusath, Obersteinbach, Passelsdorf, Perschen, Ragenhof, Richtmhle, Tauchersdorf, Wiesensß, Wiesmhle, Windpaißing, Bärnmühle, Bergelshof, Brudersdorf, Diendorf, Diepoltshof, Eckendorf, Etzelhof, Fraunberg, Freiung, Girnitz
Adressen:
1. Stadt Nabburg
Hauptstraße 1
92507 Nabburg

2. Landratsamt Schwandorf
Am Schloßpark 1
92421 Schwandorf

3. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 15
92421 Schwandorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Ein Weidener Investor plant, die bekannte Diskothek Pearls in Nabburg durch einen Lebensmittelmarkt mit Backshop und etwa 100 Stellplätzen zu ersetzen. Dafür muss eine Bebauungsplanänderung und Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Der Bauausschuss der Stadt Nabburg hält diese Nutzungsänderung für umsetzbar.

Zudem hat das Automatisierungs-Unternehmen F.EE aus Neunburg ein 36.500 Quadratmeter großes Areal in Nabburg gekauft, um dort einen neuen Standort aufzubauen, was jedoch nicht direkt mit dem Bebauungsplan der Diskothek Pearls verbunden ist.

Es gibt auch Pläne für andere Bebauungsgebiete in Nabburg, wie z.B. das Einkaufszentrum im Naabtal, das auf eine bessere Nahversorgung im westlichen Stadtgebiet abzielt.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.