Naunhof ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Leipzig und liegt am südöstlichen Stadtrand von Leipzig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8735 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04683
Vorwahl
034293
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
2. Einwohnermeldeamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
3. Ordnungsamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
Gemeinde Naunhof – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Naunhof wird der Bebauungsplan für die Nachnutzung der Industriebrache an der Ladestraße geändert.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Beton- und Kieswerks Naunhof.
- Die Erweiterung des Betriebsgeländes von ISEKI ist geplant.
- Ein neuer Familienwohnpark im Sonnenwinkel und eine Wohnanlage im Seepark an der Brandiser-Straße sind in der Planung.
- In der Nachbargemeinde Großpösna, die eng mit Naunhof verbunden ist, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Erweiterung einer Tankstelle und den Bau eines Shop-Gebäudes im Pösna Park vorangetrieben.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.