Naunhof ist eine Stadt im sächsischen Landkreis Leipzig und liegt am südöstlichen Stadtrand von Leipzig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8735 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04683
Vorwahl
034293
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
2. Einwohnermeldeamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
3. Ordnungsamt Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
Gemeinde Naunhof – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Naunhof wird der Bebauungsplan für die Nachnutzung der Industriebrache an der Ladestraße geändert.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Beton- und Kieswerks Naunhof.
- Die Erweiterung des Betriebsgeländes von ISEKI ist geplant.
- Ein neuer Familienwohnpark im Sonnenwinkel und eine Wohnanlage im Seepark an der Brandiser-Straße sind in der Planung.
- In der Nachbargemeinde Großpösna, die eng mit Naunhof verbunden ist, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Erweiterung einer Tankstelle und den Bau eines Shop-Gebäudes im Pösna Park vorangetrieben.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.