Harsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95499
Vorwahl
09203
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenreuth, Brauneck, Eselslohe, Fohlenhof, Haselbach, Heidelmhle, Hettersreuth, Holzlucken, Lettenhof, Oberkeil, Oberlaitsch, Oberlohe, Pechgraben, Ritterleithen, Sandreuth, Schaitz, Unitz, Untergräfenthal, Unterkeil, Unterlaitsch, Unterlohe, Waldau, Zettmeisel, Zoltmhle, Altenreuth, Brauneck, Eselslohe, Fohlenhof, Haselbach, Heidelmühle, Hettersreuth, Holzlucken, Lettenhof, Oberkeil, Oberlaitsch, Oberlohe, Pechgraben, Ritterleithen, Sandreuth, Schaitz
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsdorf
Hauptstraße 1
96132 Harsdorf
2. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
3. Einwohnermeldeamt Harsdorf
Hauptstraße 1
96132 Harsdorf
Gemeinde Harsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.