Thurnau ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach am nördlichen Rand der Fränkischen Schweiz mitten im Städtedreieck Kulmbach-Bayreuth-Bamberg an der Autobahn A 70.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4078 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95349
Vorwahl
09228
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbhl, Felkendorf, Forstleithen, Heisenstein, Hörlinreuth, Hohezorn, Hutschdorf, Hutweide, Katzenlohe, Kemeritz, Kleetzhöfe, Kröglitzen, Limmersdorf, Lochau, Meißnersleithen, Menchau, Neuwirthshaus, Partenfeld, Pleofen, Poppenleithen, Pulvermhle, Putzenstein, Quartier, Reuthof, Rottlersreuth, Ruh, Schlottermhle, Tannfeld, Wiesenmhle, Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbühl
Adressen:
1. Gemeinde Thurnau
Hauptstraße 16
95349 Thurnau
2. Ordnungsamt Thurnau
Hauptstraße 16
95349 Thurnau
3. Finanzamt Bamberg
Am Inselgraben 19
96047 Bamberg
Gemeinde Thurnau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.