Thurnau ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach am nördlichen Rand der Fränkischen Schweiz mitten im Städtedreieck Kulmbach-Bayreuth-Bamberg an der Autobahn A 70.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
4078 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
95349                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09228                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbhl, Felkendorf, Forstleithen, Heisenstein, Hörlinreuth, Hohezorn, Hutschdorf, Hutweide, Katzenlohe, Kemeritz, Kleetzhöfe, Kröglitzen, Limmersdorf, Lochau, Meißnersleithen, Menchau, Neuwirthshaus, Partenfeld, Pleofen, Poppenleithen, Pulvermhle, Putzenstein, Quartier, Reuthof, Rottlersreuth, Ruh, Schlottermhle, Tannfeld, Wiesenmhle, Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbühl                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Thurnau  
   Hauptstraße 16  
   95349 Thurnau  
2. Ordnungsamt Thurnau  
   Hauptstraße 16  
   95349 Thurnau  
3. Finanzamt Bamberg  
   Am Inselgraben 19  
   96047 Bamberg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Thurnau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.