Thurnau ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach am nördlichen Rand der Fränkischen Schweiz mitten im Städtedreieck Kulmbach-Bayreuth-Bamberg an der Autobahn A 70.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
4078 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95349
Vorwahl
09228
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbhl, Felkendorf, Forstleithen, Heisenstein, Hörlinreuth, Hohezorn, Hutschdorf, Hutweide, Katzenlohe, Kemeritz, Kleetzhöfe, Kröglitzen, Limmersdorf, Lochau, Meißnersleithen, Menchau, Neuwirthshaus, Partenfeld, Pleofen, Poppenleithen, Pulvermhle, Putzenstein, Quartier, Reuthof, Rottlersreuth, Ruh, Schlottermhle, Tannfeld, Wiesenmhle, Ameisloch, Bauloch, Berndorf, Buchloch, Döllnitz, Fahrenbühl
Adressen:
1. Gemeinde Thurnau
Hauptstraße 16
95349 Thurnau
2. Ordnungsamt Thurnau
Hauptstraße 16
95349 Thurnau
3. Finanzamt Bamberg
Am Inselgraben 19
96047 Bamberg
Gemeinde Thurnau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.