Neudrossenfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3767 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95512
Vorwahl
09203
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichen, Altdrossenfeld, Brcklein, Drrwiesen, Eberhardtsreuth, Eichberg, Grauenthal, Hirschgrndlein, Hörethshof, Hornungsreuth, Igelsreuth, Lehen, Lichtentanne, Mermettenreuth, Muckenreuth, Neuenreuth, Oberbrcklein, Obergräfenthal, Oberzinkenflur, Rudolphsberg, Sägmhle, Schwingen, Sorg, Tauberhof, Unterbrcklein, Unterobsang, Unterzinkenflur, Waldmannsberg, Aichen, Altdrossenfeld, Brücklein, Dürrwiesen, Eberhardtsreuth, Eichberg, Grauenthal, Hirschgründlein, Hörethshof, Hornungsreuth, Igelsreuth, Lehen
Adressen:
1. Gemeinde Neudrossenfeld
Hauptstraße 34
95326 Neudrossenfeld
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 10
95326 Kulmbach
3. Finanzamt Kulmbach
Bahnhofstraße 10
95326 Kulmbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.