Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Neuenrade

Die heutige Stadtstruktur geht auf Eingemeindungen zwischen 1969 und 1975 zurück. Sie wurde von den Grafen von der Mark als Befestigung gegen die Grafschaft Arnsberg als Plansiedlung gegründet
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
11.663 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58809
Vorwahlen
02392, 02394
Adresse der Stadtverwaltung
Alte Burg 1, 58809 Neuenrade
Alte Burg 1, 58809 Neuenrade 58809 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Neuenrade
Hauptstraße 50
58809 Neuenrade

2. Bürgeramt Neuenrade
Hauptstraße 50
58809 Neuenrade

3. Finanzamt Hagen
Schillerstraße 4
58095 Hagen
Gemeinde Neuenrade – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 14:30
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neuenrade hatSeveral Bebauungspläne in various stages of development:

- Bebauungsplan Nr. 80 "Solarpark": Aufstellungsbeschluss am 06.10.2021, frühzeitige Beteiligung vom 20.07.2023 bis 25.08.2023, noch keine Satzungsbeschluss.

- Bebauungsplan Nr. 82 "Südlich Brunnenbach": Aufstellungsbeschluss am 24.10.2023, förmliche Beteiligung vom 29.11.2023 bis 05.01.2024, Satzungsbeschluss am 20.03.2024.

- Satzung gem. § 34 Abs. 5 BauGB "Bachstraße": Aufstellungsbeschluss am 20.06.2023, förmliche Beteiligung vom 25.04. bis 24.05.2024, Satzungsbeschluss am 26.06.2024.

- 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 73 "Niederheide": Aufstellungsbeschluss am 26.06.2024, förmliche Beteiligung vom 10.07. bis 09.08.2024, Satzungsbeschluss am 05.11.2024.

Zusätzlich plant die Stadt Neuenrade die Erweiterung der Windenergienutzung durch die Ausweisung von Flächen für neun neue Windenergieanlagen im Rahmen der ersten Änderung des Teilflächennutzungsplans "Windenergie".

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.