Neuenrade ist eine Kleinstadt im Nordwesten des Sauerlands und gehört zum Märkischen Kreis. Sie wurde von den Grafen von der Mark als Befestigung gegen die Grafschaft Arnsberg als Plansiedlung gegründet
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
11.663 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58809
Vorwahlen
02392, 02394
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuenrade
Hauptstraße 50
58809 Neuenrade
2. Bürgeramt Neuenrade
Hauptstraße 50
58809 Neuenrade
3. Finanzamt Hagen
Schillerstraße 4
58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neuenrade hatSeveral Bebauungspläne in various stages of development:
- Bebauungsplan Nr. 80 "Solarpark": Aufstellungsbeschluss am 06.10.2021, frühzeitige Beteiligung vom 20.07.2023 bis 25.08.2023, noch keine Satzungsbeschluss.
- Bebauungsplan Nr. 82 "Südlich Brunnenbach": Aufstellungsbeschluss am 24.10.2023, förmliche Beteiligung vom 29.11.2023 bis 05.01.2024, Satzungsbeschluss am 20.03.2024.
- Satzung gem. § 34 Abs. 5 BauGB "Bachstraße": Aufstellungsbeschluss am 20.06.2023, förmliche Beteiligung vom 25.04. bis 24.05.2024, Satzungsbeschluss am 26.06.2024.
- 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 73 "Niederheide": Aufstellungsbeschluss am 26.06.2024, förmliche Beteiligung vom 10.07. bis 09.08.2024, Satzungsbeschluss am 05.11.2024.
Zusätzlich plant die Stadt Neuenrade die Erweiterung der Windenergienutzung durch die Ausweisung von Flächen für neun neue Windenergieanlagen im Rahmen der ersten Änderung des Teilflächennutzungsplans "Windenergie".
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.