Sie wurde von den Grafen von der Mark als Befestigung gegen die Grafschaft Arnsberg als Plansiedlung gegründet. Die heutige Stadtstruktur geht auf Eingemeindungen zwischen 1969 und 1975 zurück
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
11.663 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58809
Vorwahlen
02392, 02394
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuenrade
Hauptstraße 50
58809 Neuenrade
2. Bürgeramt Neuenrade
Hauptstraße 50
58809 Neuenrade
3. Finanzamt Hagen
Schillerstraße 4
58095 Hagen
Gemeinde Neuenrade – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neuenrade hatSeveral Bebauungspläne in various stages of development:
- Bebauungsplan Nr. 80 "Solarpark": Aufstellungsbeschluss am 06.10.2021, frühzeitige Beteiligung vom 20.07.2023 bis 25.08.2023, noch keine Satzungsbeschluss.
- Bebauungsplan Nr. 82 "Südlich Brunnenbach": Aufstellungsbeschluss am 24.10.2023, förmliche Beteiligung vom 29.11.2023 bis 05.01.2024, Satzungsbeschluss am 20.03.2024.
- Satzung gem. § 34 Abs. 5 BauGB "Bachstraße": Aufstellungsbeschluss am 20.06.2023, förmliche Beteiligung vom 25.04. bis 24.05.2024, Satzungsbeschluss am 26.06.2024.
- 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 73 "Niederheide": Aufstellungsbeschluss am 26.06.2024, förmliche Beteiligung vom 10.07. bis 09.08.2024, Satzungsbeschluss am 05.11.2024.
Zusätzlich plant die Stadt Neuenrade die Erweiterung der Windenergienutzung durch die Ausweisung von Flächen für neun neue Windenergieanlagen im Rahmen der ersten Änderung des Teilflächennutzungsplans "Windenergie".
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.