Neuhemsbach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
925 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67680
Vorwahl
06303
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bärenmhle, Hammermhle, Heinzenthal, Randeckerhof, Rothwiesenhof, Bärenmühle, Hammermühle, Heinzenthal, Randeckerhof, Rothwiesenhof
Adressen:
1. Gemeinde Neuhemsbach, Hauptstraße 1, 67705 Neuhemsbach
2. Ordnungsamt Landkreis Kaiserslautern, Am Alten Markt 1, 67655 Kaiserslautern
3. Bürgeramt Stadt Kaiserslautern, Marktstraße 5, 67655 Kaiserslautern
Gemeinde Neuhemsbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.