Neukirchen-Balbini ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92445
Vorwahl
09465
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alletsried, Bernmhle, Boden, Dehnhof, Draxlberg, Eglsee, Enzenried, Etzmannsried, Friedersried, Friedlhöhe, Fronau, Fronauermhle, Goppoltsried, Grottenthal, Grundmhle, Hansenried, Happassenried, Haslarn, Heidweiherhöf, Hiltenbach, Hippoltsried, Jagelhof, Leiten, Meidenried, Meißenberg, Ochsenweid, Oedhof, Rabhof, Raubersried, Rodlseign, Rothsal, Rckhof, Scheiblhof, Schnepfenried, Seigen, Sperlhof, Stadlhof, Stetten, Stettnermhle, Sttzenfleck
Adressen:
1. Gemeinde Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
2. Ordnungsamt Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
3. Finanzamt Amberg
Bahnhofstraße 1
92224 Amberg
Gemeinde Neukirchen-Balbini – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.