Neukirchen-Balbini ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92445
Vorwahl
09465
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Alletsried, Bernmhle, Boden, Dehnhof, Draxlberg, Eglsee, Enzenried, Etzmannsried, Friedersried, Friedlhöhe, Fronau, Fronauermhle, Goppoltsried, Grottenthal, Grundmhle, Hansenried, Happassenried, Haslarn, Heidweiherhöf, Hiltenbach, Hippoltsried, Jagelhof, Leiten, Meidenried, Meißenberg, Ochsenweid, Oedhof, Rabhof, Raubersried, Rodlseign, Rothsal, Rckhof, Scheiblhof, Schnepfenried, Seigen, Sperlhof, Stadlhof, Stetten, Stettnermhle, Sttzenfleck
Adressen:
1. Gemeinde Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
2. Ordnungsamt Neukirchen-Balbini
Hauptstraße 1
92239 Neukirchen-Balbini
3. Finanzamt Amberg
Bahnhofstraße 1
92224 Amberg
Gemeinde Neukirchen-Balbini – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung