Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Neukirchen-Vluyn

Die Stadt Neukirchen-Vluyn ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}-flyːn]) liegt am unteren Niederrhein in Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47506
Vorwahl
02845
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dong, Luit, Niep, Rayen, Dong, Luit, Niep, Rayen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn
Rathausplatz 1
47506 Neukirchen-Vluyn

2. Bürgeramt Neukirchen-Vluyn
Kirchstraße 1
47506 Neukirchen-Vluyn

3. Ordnungsamt Neukirchen-Vluyn
Rathausplatz 1
47506 Neukirchen-Vluyn
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 14:30 - 15:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bauleitplanverfahren für das Neubaugebiet am Neukirchener Ring ist abgeschlossen, die Vermarktung der Baugrundstücke ist für Januar 2025 geplant. Das Gebiet shall in zwei Bauabschnitten entwickelt werden, mit einem Schwerpunkt auf nachhaltigem Bauen, einschließlich Geschosswohnungsbau, Reihenhäusern und gefördertem Wohnungsbau.

Zudem läuft derzeit die öffentliche Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 169, Gebiet Am Hugengraben, bis 24. Januar 2025, um die Flüchtlingsunterkünfte planungsrechtlich zu sichern und eine rechtlich legale Situation bis zum 31. Dezember 2027 herzustellen.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

bebauungsplan 24, gemeinde schechen bebauungsplan, bebauungsplan burgweinting nordwest iii, bebauungspläne rostock, bebauungsplan borchen, bebauungsplan euskirchen kuchenheim, bebauungsplan iii 31 an der herrenstraß, bebauungsplan duisburg, bebauungsplan berlin, bebauungsplan kiel

In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.