Die Stadt Neukirchen-Vluyn ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}-flyːn]) liegt am unteren Niederrhein in Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47506
Vorwahl
02845
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dong, Luit, Niep, Rayen, Dong, Luit, Niep, Rayen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn
Rathausplatz 1
47506 Neukirchen-Vluyn
2. Bürgeramt Neukirchen-Vluyn
Kirchstraße 1
47506 Neukirchen-Vluyn
3. Ordnungsamt Neukirchen-Vluyn
Rathausplatz 1
47506 Neukirchen-Vluyn
Gemeinde Neukirchen-Vluyn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauleitplanverfahren für das Neubaugebiet am Neukirchener Ring ist abgeschlossen, die Vermarktung der Baugrundstücke ist für Januar 2025 geplant. Das Gebiet shall in zwei Bauabschnitten entwickelt werden, mit einem Schwerpunkt auf nachhaltigem Bauen, einschließlich Geschosswohnungsbau, Reihenhäusern und gefördertem Wohnungsbau.
Zudem läuft derzeit die öffentliche Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 169, Gebiet Am Hugengraben, bis 24. Januar 2025, um die Flüchtlingsunterkünfte planungsrechtlich zu sichern und eine rechtlich legale Situation bis zum 31. Dezember 2027 herzustellen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.