Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neukirchen-Vluyn

Die Stadt Neukirchen-Vluyn ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}-flyːn]) liegt am unteren Niederrhein in Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47506
Vorwahl
02845
Adresse der Stadtverwaltung
Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn
Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn 47506 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Dong, Luit, Niep, Rayen, Dong, Luit, Niep, Rayen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn
Rathausplatz 1
47506 Neukirchen-Vluyn

2. Bürgeramt Neukirchen-Vluyn
Kirchstraße 1
47506 Neukirchen-Vluyn

3. Ordnungsamt Neukirchen-Vluyn
Rathausplatz 1
47506 Neukirchen-Vluyn
Gemeinde Neukirchen-Vluyn – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30 14:30 - 15:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Bauleitplanverfahren für das Neubaugebiet am Neukirchener Ring ist abgeschlossen, die Vermarktung der Baugrundstücke ist für Januar 2025 geplant. Das Gebiet shall in zwei Bauabschnitten entwickelt werden, mit einem Schwerpunkt auf nachhaltigem Bauen, einschließlich Geschosswohnungsbau, Reihenhäusern und gefördertem Wohnungsbau.

Zudem läuft derzeit die öffentliche Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 169, Gebiet Am Hugengraben, bis 24. Januar 2025, um die Flüchtlingsunterkünfte planungsrechtlich zu sichern und eine rechtlich legale Situation bis zum 31. Dezember 2027 herzustellen.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.