Die Stadt Neukirchen-Vluyn ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}-flyːn]) liegt am unteren Niederrhein in Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47506
Vorwahl
02845
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dong, Luit, Niep, Rayen, Dong, Luit, Niep, Rayen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn
Rathausplatz 1
47506 Neukirchen-Vluyn
2. Bürgeramt Neukirchen-Vluyn
Kirchstraße 1
47506 Neukirchen-Vluyn
3. Ordnungsamt Neukirchen-Vluyn
Rathausplatz 1
47506 Neukirchen-Vluyn
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:30 - 15:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bauleitplanverfahren für das Neubaugebiet am Neukirchener Ring ist abgeschlossen, die Vermarktung der Baugrundstücke ist für Januar 2025 geplant. Das Gebiet shall in zwei Bauabschnitten entwickelt werden, mit einem Schwerpunkt auf nachhaltigem Bauen, einschließlich Geschosswohnungsbau, Reihenhäusern und gefördertem Wohnungsbau.
Zudem läuft derzeit die öffentliche Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 169, Gebiet Am Hugengraben, bis 24. Januar 2025, um die Flüchtlingsunterkünfte planungsrechtlich zu sichern und eine rechtlich legale Situation bis zum 31. Dezember 2027 herzustellen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.