Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal und hat 30.610 Einwohner (Stand: 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
30.863 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47495
Vorwahlen
02843, 02802, 02803, 02844
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Alpsray, Orsoy-Land, Winterswick, Alpsray, Orsoy-Land, Winterswick
Adressen:
1. Stadt Rheinberg, Rathausplatz 1, 47495 Rheinberg
2. Kreis Wesel, Wilhelmstraße 22, 46483 Wesel
3. Bundesagentur für Arbeit, Poststraße 1, 47495 Rheinberg
Gemeinde Rheinberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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Die Stadt Rheinberg plant die Umwandlung des Messe-Areals in Rheinberg-Annaberg in einen Unternehmerpark für Gewerbebetriebe verschiedener Branchen. Ein bereits ansässiger Online-Händler für Gartenmöbel soll auf etwa der Hälfte der Gesamtfläche erweitert werden. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 14 – Reichel-Gelände – geändert und ergänzt, sowie der Flächennutzungsplan der Stadt Rheinberg entsprechend angepasst.
Die Planung sieht vor, die bestehenden, baufälligen Hallen abzureißen und den Bereich schrittweise für neue gewerbliche Nutzungen zu entwickeln. Es wurden zwei Varianten für die Flächennutzung vorgeschlagen, die sich hauptsächlich in der Ausweisung von Gewerbe- und Grünflächen unterscheiden.
Es gab Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange, unter anderem zu Themen wie Kampfmittelbeseitigung, Erdbebengefährdung und Altlasten/Bodenschutz, die zur Kenntnis genommen und in die Planung integriert wurden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.