Sie ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal und hat 30.610 Einwohner (Stand: 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
30.863 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47495
Vorwahlen
02843, 02802, 02803, 02844
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Alpsray, Orsoy-Land, Winterswick, Alpsray, Orsoy-Land, Winterswick
Adressen:
1. Stadt Rheinberg, Rathausplatz 1, 47495 Rheinberg
2. Kreis Wesel, Wilhelmstraße 22, 46483 Wesel
3. Bundesagentur für Arbeit, Poststraße 1, 47495 Rheinberg
Gemeinde Rheinberg – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadt Rheinberg plant die Umwandlung des Messe-Areals in Rheinberg-Annaberg in einen Unternehmerpark für Gewerbebetriebe verschiedener Branchen. Ein bereits ansässiger Online-Händler für Gartenmöbel soll auf etwa der Hälfte der Gesamtfläche erweitert werden. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 14 – Reichel-Gelände – geändert und ergänzt, sowie der Flächennutzungsplan der Stadt Rheinberg entsprechend angepasst.
Die Planung sieht vor, die bestehenden, baufälligen Hallen abzureißen und den Bereich schrittweise für neue gewerbliche Nutzungen zu entwickeln. Es wurden zwei Varianten für die Flächennutzung vorgeschlagen, die sich hauptsächlich in der Ausweisung von Gewerbe- und Grünflächen unterscheiden.
Es gab Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange, unter anderem zu Themen wie Kampfmittelbeseitigung, Erdbebengefährdung und Altlasten/Bodenschutz, die zur Kenntnis genommen und in die Planung integriert wurden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.