Die Stadt Rheinberg liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Ruhrgebiets im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
30.863 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47495
Vorwahlen
02843, 02802, 02803, 02844
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Alpsray, Orsoy-Land, Winterswick, Alpsray, Orsoy-Land, Winterswick
Adressen:
1. Stadt Rheinberg, Rathausplatz 1, 47495 Rheinberg
2. Kreis Wesel, Wilhelmstraße 22, 46483 Wesel
3. Bundesagentur für Arbeit, Poststraße 1, 47495 Rheinberg
Gemeinde Rheinberg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Rheinberg plant die Umwandlung des Messe-Areals in Rheinberg-Annaberg in einen Unternehmerpark für Gewerbebetriebe verschiedener Branchen. Ein bereits ansässiger Online-Händler für Gartenmöbel soll auf etwa der Hälfte der Gesamtfläche erweitert werden. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 14 – Reichel-Gelände – geändert und ergänzt, sowie der Flächennutzungsplan der Stadt Rheinberg entsprechend angepasst.
Die Planung sieht vor, die bestehenden, baufälligen Hallen abzureißen und den Bereich schrittweise für neue gewerbliche Nutzungen zu entwickeln. Es wurden zwei Varianten für die Flächennutzung vorgeschlagen, die sich hauptsächlich in der Ausweisung von Gewerbe- und Grünflächen unterscheiden.
Es gab Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange, unter anderem zu Themen wie Kampfmittelbeseitigung, Erdbebengefährdung und Altlasten/Bodenschutz, die zur Kenntnis genommen und in die Planung integriert wurden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.