von Holstein. Neustadt in Holstein (niederdeutsch: Niestadt in Holsteen) ist eine Stadt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
15.288 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23730
Vorwahl
04561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt in Holstein
Markt 1
23730 Neustadt in Holstein
2. Amtsgericht Neustadt in Holstein
Am Markt 3
23730 Neustadt in Holstein
3. Polizei Neustadt in Holstein
Mühlenstraße 1
23730 Neustadt in Holstein
Gemeinde Neustadt in Holstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Eine Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 8. Februar 2024 behandelte den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite) und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97.
- Die Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten Anträge zur Beibehaltung und Änderung von Bebauungsplänen, insbesondere zum Verbot von Schottergärten und anderen Versiegelungen von Grünflächen in Vorgärten.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.