Nottuln (plattdeutsch Notteln) ist eine Gemeinde im Kreis Coesfeld in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48301
Vorwahlen
02502, 02509
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven, Baumberg, Buxtrup, Horst, Stevern, Stockum, Uphoven
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
2. Bürgerbüro Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
3. Ordnungsamt Nottuln
Hauptstraße 34
48301 Nottuln
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
In Nottuln entstehen neue Wohnbaugebiete. Für das Gebiet "Südlich Lerchenhain" sind etwa 185 Wohneinheiten geplant, einschließlich Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie geförderter Wohnbau. Die Erschließungsarbeiten sollen im Sommer 2024 beginnen, und die Vermarktung ist für Ende 2024 geplant.
Weiterhin wird am Niederstockumer Weg ein weiteres Wohngebiet mit fünf Hektar Fläche entwickelt, wo ebenfalls Ein- und Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Vermarktungsstart hierfür ist in etwa zwei Jahren geplant.
Zudem wurde in Appelhülsen bereits ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser eingerichtet, das durch seine Nähe zu Münster und gute Verkehrsanbindung attraktiv ist.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.