Sie gehört zur Region Heilbronn-Franken (bis 20. Obersulm ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg, die 1972 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Affaltrach, Eichelberg, Eschenau, Weiler bei Weinsberg und Willsbach entstand und in die 1975 noch Sülzbach eingemeindet wurde
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.903 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74182
Vorwahlen
07130, 07134, 07946
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
2. Ordnungsamt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
3. Bürgeramt Obersulm
Hauptstraße 25
74182 Obersulm
Gemeinde Obersulm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 17. Juni 2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für die „Hüttenäcker-Erweiterung“ in Obersulm-Eichelberg gebilligt und beschlossen, diesen im Internet zu veröffentlichen. Der Planbereich und die dazugehörigen Unterlagen, einschließlich des Umweltberichts, wurden vom 28. Juni bis 29. Juli 2024 im Internet und in der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Zudem wurde eine Starkregenbetrachtung vom 5. Juni 2024 vorgelegt, die bestätigt, dass die Bebauung keine Auswirkungen auf die Abflusssituation der anliegenden Grundstücke hat.
Weiterhin wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen, 1. Änderung“ im Bereich des Grundstücks Robert-Bosch-Str. 25 in Obersulm-Willsbach erneut veröffentlicht und auslegt, nachdem die Stellungnahmen behandelt wurden.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.