Waischenfeld ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Bayreuth
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91344
Vorwahl
09202
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eichenbirkig, Hammermhle, Hannberg, Langenloh, Löhlitz, Rabeneck, Schafhof, Zeubach, Eichenbirkig, Hammermühle, Hannberg, Langenloh, Löhlitz, Rabeneck, Schafhof, Zeubach
Adressen:
1. Rathaus Waischenfeld, Hauptstraße 5, 91344 Waischenfeld
2. Amtsgericht Bamberg, Heiliggrabstraße 2, 96047 Bamberg
3. Landratsamt Forchheim, Ludwigstraße 23, 91301 Forchheim
Gemeinde Waischenfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.