Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Waischenfeld

Der staatlich anerkannte Luftkurort mit der 1122 erstmals erwähnten Burg Waischenfeld liegt im oberen Tal der Wiesent in der Fränkischen Schweiz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3037 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91344
Vorwahl
09202
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld
Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld 91344 Bayern DE
Website
Ortsteile
Eichenbirkig, Hammermhle, Hannberg, Langenloh, Löhlitz, Rabeneck, Schafhof, Zeubach, Eichenbirkig, Hammermühle, Hannberg, Langenloh, Löhlitz, Rabeneck, Schafhof, Zeubach
Adressen:
1. Rathaus Waischenfeld, Hauptstraße 5, 91344 Waischenfeld
2. Amtsgericht Bamberg, Heiliggrabstraße 2, 96047 Bamberg
3. Landratsamt Forchheim, Ludwigstraße 23, 91301 Forchheim
Gemeinde Waischenfeld – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.