Ochtrup ist eine Stadt im nordwestlichen Münsterland (Nordrhein-Westfalen) im Grenzgebiet zu Niedersachsen und den Niederlanden.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48607
Vorwahl
02553
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
2. Bürgeramt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
3. Ordnungsamt Ochtrup, Rathausplatz 1, 48607 Ochtrup
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:00
Dienstag: 08:00 - 15:00
Mittwoch: 08:00 - 15:00
Donnerstag: 08:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für die Erweiterung des Designer Outlet Center (DOC) in Ochtrup ist endgültig unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Plan bereits im Oktober 2020 für unwirksam erklärt, und nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2022 zogen die Stadt Ochtrup und der Betreiber ihre Revision zurück. Somit müssen alle Planverfahren für eine mögliche zukünftige Erweiterung neu gestartet werden.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.