Die westfälische Stadt Oer-Erkenschwick [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}oːɐ-] liegt am nördlichen Rand des Ruhrgebiets im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
31.395 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
45739
Vorwahl
02368
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Rapen, Siepen, ZecheEwald, Rapen, Siepen, ZecheEwald
Adressen:
Stadt Oer-Erkenschwick
Bürgerbüro
Hermannstraße 1
45739 Oer-Erkenschwick
Kreis Recklinghausen
Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Kaiserstraße 100
45657 Recklinghausen
Jobcenter Recklinghausen
Bahnhofstraße 8
45739 Oer-Erkenschwick
Gemeinde Oer-Erkenschwick – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Oer-Erkenschwick gibt es aktuell etwa 50 rechtskräftige Bebauungspläne, die vor allem wegen der großen Naturschutzflächen in der Stadt relativ gering sind. Diese Pläne legen die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung für räumlich begrenzte Bereiche fest und sind als Satzungen rechtsverbindlich.
Ein spezifisches Beispiel ist der Bebauungsplan Nr. 45, der im Kontext des Erhalts des Oer-Erkenschwicker Stadtparks relevant ist. Hier wurde entschieden, den Stadtpark nicht zu bebauen, nachdem eine Bürgerinitiative erfolgreich war und der Rat der Stadt den Bebauungsplan nicht ändern wollte.
Die Bebauungspläne können im Planungsportal der Stadt Oer-Erkenschwick eingesehen werden, und es gibt auch interaktive Karten, die weitere Details und den aktuellen Stand der Pläne anzeigen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.