Oersdorf ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24568
Vorwahl
04191
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Großenbornholt, Hohenhörn, Kohlenhausen, Ltjenbornholt, Sandgrube, Scharfenstein, Viert, Wieh, Großenbornholt, Hohenhörn, Kohlenhausen, Lütjenbornholt, Sandgrube, Scharfenstein, Viert, Wieh
Adressen:
1. Gemeinde Oersdorf
Hauptstraße 1
25492 Oersdorf
2. Amtsgericht Pinneberg
Friedrich-Ebert-Straße 4
25421 Pinneberg
3. Kreisverwaltung Pinneberg
Am Rathaus 1
25421 Pinneberg
Gemeinde Oersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.