Oersdorf ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24568
Vorwahl
04191
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Großenbornholt, Hohenhörn, Kohlenhausen, Ltjenbornholt, Sandgrube, Scharfenstein, Viert, Wieh, Großenbornholt, Hohenhörn, Kohlenhausen, Lütjenbornholt, Sandgrube, Scharfenstein, Viert, Wieh
Adressen:
1. Gemeinde Oersdorf
Hauptstraße 1
25492 Oersdorf
2. Amtsgericht Pinneberg
Friedrich-Ebert-Straße 4
25421 Pinneberg
3. Kreisverwaltung Pinneberg
Am Rathaus 1
25421 Pinneberg
Gemeinde Oersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.