Oersdorf ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Segeberg
Einwohner
888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24568
Vorwahl
04191
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Großenbornholt, Hohenhörn, Kohlenhausen, Ltjenbornholt, Sandgrube, Scharfenstein, Viert, Wieh, Großenbornholt, Hohenhörn, Kohlenhausen, Lütjenbornholt, Sandgrube, Scharfenstein, Viert, Wieh
Adressen:
1. Gemeinde Oersdorf
Hauptstraße 1
25492 Oersdorf
2. Amtsgericht Pinneberg
Friedrich-Ebert-Straße 4
25421 Pinneberg
3. Kreisverwaltung Pinneberg
Am Rathaus 1
25421 Pinneberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.