Steinbergkirche (dänisch: Stenbjergkirke) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
2763 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24972
Vorwahl
04632
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Aubrck, Bortkayr, Brah, Bredegatt, Elkier, Emerhaus, Friedrichstal, Fuchsgraben, Gintoft, Gintoftholm, Gräfsholz, Habernis, Hattlundmoor, Hoheluft, Kanzlei, Kleinquern, Mhlendamm, Munkenskors, Neukirchen, Nieby, Norgaard, Norgaardholz, Nbel, Nbelfeld, Nbelmoor, ™stergaard, Philippstal, Quernholz, Rodeheck, Roikier, Scheersberg, Schiol, Steinberghaff, Steinbergholz, Strsholz, Westerholmfeld, Wolsroi, Aubrück, Bortkayr, Brah
Adressen:
1. Gemeinde Steinbergkirche
Dammstraße 10
24328 Steinbergkirche
2. Landkreis Rendsburg-Eckernförde
Bahnhofstraße 2
24768 Rendsburg
3. Schleswig-Holsteinische Landesregierung
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.