Steinbergkirche (dänisch: Stenbjergkirke) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
2763 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24972
Vorwahl
04632
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Aubrck, Bortkayr, Brah, Bredegatt, Elkier, Emerhaus, Friedrichstal, Fuchsgraben, Gintoft, Gintoftholm, Gräfsholz, Habernis, Hattlundmoor, Hoheluft, Kanzlei, Kleinquern, Mhlendamm, Munkenskors, Neukirchen, Nieby, Norgaard, Norgaardholz, Nbel, Nbelfeld, Nbelmoor, ™stergaard, Philippstal, Quernholz, Rodeheck, Roikier, Scheersberg, Schiol, Steinberghaff, Steinbergholz, Strsholz, Westerholmfeld, Wolsroi, Aubrück, Bortkayr, Brah
Adressen:
1. Gemeinde Steinbergkirche
Dammstraße 10
24328 Steinbergkirche
2. Landkreis Rendsburg-Eckernförde
Bahnhofstraße 2
24768 Rendsburg
3. Schleswig-Holsteinische Landesregierung
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Gemeinde Steinbergkirche – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.