Oldenswort (dänisch Oldensvort) im schleswig-holsteinischen Kreis Nordfriesland ist eine Gemeinde des Amtes Eiderstedt.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1281 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25870
Vorwahl
04864
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Adenbllerkoog, Altneukoog, Barneckermoor, Davidshof, Gunsbttel, Harblek, Hochbrcksiel, Hochhörn, Hoyerswort, Kleihörn, Knollhaus, Offenblldeich, Osterende, Osteroffenbll, Rethdeich, Riep, Schiedhörn, Schlapphörn, Schmierkrug, Soramshörn, Spreenfang, Steinbrennerhof, Tetenskoog, Adenbüllerkoog, Altneukoog, Barneckermoor, Davidshof, Gunsbüttel, Harblek, Hochbrücksiel, Hochhörn, Hoyerswort, Kleihörn, Knollhaus, Offenbülldeich, Osterende, Osteroffenbüll, Osteroffenbülldeich, Rethdeich, Riep
Adressen:
1. Gemeinde Oldenswort
Hauptstraße 1
25870 Oldenswort
2. Amtsverwaltung Eiderstedt
Tönningstraße 1
25832 Tönning
3. Kreis Nordfriesland
Norderstraße 1
25813 Husum
Gemeinde Oldenswort – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.