Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Oldenswort

Oldenswort (dänisch Oldensvort) im schleswig-holsteinischen Kreis Nordfriesland ist eine Gemeinde des Amtes Eiderstedt.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
1281 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25870
Vorwahl
04864
Adresse der Amtsverwaltung
Welter Straße 1, 25836 Garding
Welter Straße 1, 25836 Garding 25870 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Adenbllerkoog, Altneukoog, Barneckermoor, Davidshof, Gunsbttel, Harblek, Hochbrcksiel, Hochhörn, Hoyerswort, Kleihörn, Knollhaus, Offenblldeich, Osterende, Osteroffenbll, Rethdeich, Riep, Schiedhörn, Schlapphörn, Schmierkrug, Soramshörn, Spreenfang, Steinbrennerhof, Tetenskoog, Adenbüllerkoog, Altneukoog, Barneckermoor, Davidshof, Gunsbüttel, Harblek, Hochbrücksiel, Hochhörn, Hoyerswort, Kleihörn, Knollhaus, Offenbülldeich, Osterende, Osteroffenbüll, Osteroffenbülldeich, Rethdeich, Riep
Adressen:
1. Gemeinde Oldenswort
Hauptstraße 1
25870 Oldenswort

2. Amtsverwaltung Eiderstedt
Tönningstraße 1
25832 Tönning

3. Kreis Nordfriesland
Norderstraße 1
25813 Husum
Gemeinde Oldenswort – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.