Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ornbau

Ornbau ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf mit Sitz in Weidenbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1639 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91737
Vorwahl
09826
Adresse der Stadtverwaltung
Altstadt 7, 91737 Ornbau
Altstadt 7, 91737 Ornbau 91737 Bayern DE
Website
Ortsteile
Gern, Haag, Hirschlach, Mörlach, Neuses, Oberndorf, Taugenroth, Gern, Haag, Hirschlach, Mörlach, Neuses, Oberndorf, Taugenroth
Adressen:
1. Gemeinde Ornbau
Hauptstraße 1
91737 Ornbau

2. Ordnungsamt Ornbau
Hauptstraße 1
91737 Ornbau

3. Landkreis Ansbach
Promenade 1
91522 Ansbach
Gemeinde Ornbau – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.