Osterholz-Scharmbeck (niederdeutsch Oosterholt-Scharmbeek) ist die Kreisstadt des Landkreises Osterholz in Niedersachsen. Mit ihren 30.329 Einwohnern ist sie die einzige Stadt im Landkreis und eine selbständige Gemeinde
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
30.438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27711
Vorwahlen
04791, 04793, 04795
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrensfelde, Altenbrck, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn, Langeheide, Lintel, Ludwigslust, Neuendamm, Neuenfelde, Sandbeck, Sandbeckerbruch, Tietjenshtte, Westerbeck, Weyerdamm, Wiste, Wulfsburg, Ahrensfelde, Altenbrück, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn
Adressen:
1. Stadt Osterholz-Scharmbeck, Am Markt 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
2. Landkreis Osterholz, Bremer Str. 22, 27711 Osterholz-Scharmbeck
3. Finanzamt Osterholz, Bremer Str. 8, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Gemeinde Osterholz-Scharmbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Osterholz-Scharmbeck gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein neues Seniorenresidenz-Projekt von Cureus und compassio ist im Gange, das bis Sommer 2025 fertiggestellt werden soll. Es umfasst etwa 9.730 Quadratmeter barrierefreie Wohn- und Nutzfläche und entspricht dem energiebewussten KfW-40NH-Standard sowie der DGNB-Silber-Zertifizierung.
- Nach dem Aus für das Begegnungszentrum im Stadtzentrum werden mehrere Gebäude an der Kirchenstraße abgerissen, um eine Zwischennutzung der Freifläche zu ermöglichen. Es gibt Pläne für kleine Geschäfte, Wohnraum, Erlebnisgastronomie und Begegnungsräume. Der geplante Grundstückstausch zwischen Kirche und Stadt ist hingegen vom Tisch.
- Die Stadt verfügt über zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne für verschiedene Gebiete, die ständig aktualisiert und erweitert werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.