Osterholz-Scharmbeck (niederdeutsch Oosterholt-Scharmbeek) ist die Kreisstadt des Landkreises Osterholz in Niedersachsen. Sie entstand 1927 aus dem Zusammenschlusses der Orte Osterholz und Scharmbeck
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
30.438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27711
Vorwahlen
04791, 04793, 04795
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ahrensfelde, Altenbrck, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn, Langeheide, Lintel, Ludwigslust, Neuendamm, Neuenfelde, Sandbeck, Sandbeckerbruch, Tietjenshtte, Westerbeck, Weyerdamm, Wiste, Wulfsburg, Ahrensfelde, Altenbrück, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn
Adressen:
1. Stadt Osterholz-Scharmbeck, Am Markt 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
2. Landkreis Osterholz, Bremer Str. 22, 27711 Osterholz-Scharmbeck
3. Finanzamt Osterholz, Bremer Str. 8, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Gemeinde Osterholz-Scharmbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Osterholz-Scharmbeck gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein neues Seniorenresidenz-Projekt von Cureus und compassio ist im Gange, das bis Sommer 2025 fertiggestellt werden soll. Es umfasst etwa 9.730 Quadratmeter barrierefreie Wohn- und Nutzfläche und entspricht dem energiebewussten KfW-40NH-Standard sowie der DGNB-Silber-Zertifizierung.
- Nach dem Aus für das Begegnungszentrum im Stadtzentrum werden mehrere Gebäude an der Kirchenstraße abgerissen, um eine Zwischennutzung der Freifläche zu ermöglichen. Es gibt Pläne für kleine Geschäfte, Wohnraum, Erlebnisgastronomie und Begegnungsräume. Der geplante Grundstückstausch zwischen Kirche und Stadt ist hingegen vom Tisch.
- Die Stadt verfügt über zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne für verschiedene Gebiete, die ständig aktualisiert und erweitert werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.