Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Osterholz-Scharmbeck

Mit ihren 30.329 Einwohnern ist sie die einzige Stadt im Landkreis und eine selbständige Gemeinde. Sie entstand 1927 aus dem Zusammenschlusses der Orte Osterholz und Scharmbeck
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
30.438 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27711
Vorwahlen
04791, 04793, 04795
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck 27711 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Ahrensfelde, Altenbrck, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn, Langeheide, Lintel, Ludwigslust, Neuendamm, Neuenfelde, Sandbeck, Sandbeckerbruch, Tietjenshtte, Westerbeck, Weyerdamm, Wiste, Wulfsburg, Ahrensfelde, Altenbrück, Altendamm, AufderHorst, Bahrenwinkel, Bargten, Bredbeck, Bredenberg, Buschhausen, Gartel, Hahlenbeck, Hördorf, Hoppenkamp, Kattenhorn
Adressen:
1. Stadt Osterholz-Scharmbeck, Am Markt 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck
2. Landkreis Osterholz, Bremer Str. 22, 27711 Osterholz-Scharmbeck
3. Finanzamt Osterholz, Bremer Str. 8, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Gemeinde Osterholz-Scharmbeck – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Osterholz-Scharmbeck gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:

- Ein neues Seniorenresidenz-Projekt von Cureus und compassio ist im Gange, das bis Sommer 2025 fertiggestellt werden soll. Es umfasst etwa 9.730 Quadratmeter barrierefreie Wohn- und Nutzfläche und entspricht dem energiebewussten KfW-40NH-Standard sowie der DGNB-Silber-Zertifizierung.

- Nach dem Aus für das Begegnungszentrum im Stadtzentrum werden mehrere Gebäude an der Kirchenstraße abgerissen, um eine Zwischennutzung der Freifläche zu ermöglichen. Es gibt Pläne für kleine Geschäfte, Wohnraum, Erlebnisgastronomie und Begegnungsräume. Der geplante Grundstückstausch zwischen Kirche und Stadt ist hingegen vom Tisch.

- Die Stadt verfügt über zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne für verschiedene Gebiete, die ständig aktualisiert und erweitert werden.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf