Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Oststeinbek

Zur Gemeinde gehört auch der Ortsteil Havighorst
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
8744 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22113
Vorwahl
040
Adresse der Gemeinde
Möllner Landstraße 20, 22113 Oststeinbek
Möllner Landstraße 20, 22113 Oststeinbek 22113 Schleswig-Holstein DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
2. Einwohnermeldeamt Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
3. Ordnungsamt Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
Gemeinde Oststeinbek – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Oststeinbek hat kürzlich die 12. Änderung des Bebauungsplan 9 beschlossen, wie in der amtlichen Bekanntmachung vom 19. April 2023 veröffentlicht wurde. Zudem gibt es eine amtliche Bekanntmachung vom 9. Januar 2025 über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.