Oststeinbek (niederdeutsch Ooststeenbeek) ist eine Gemeinde im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein (Deutschland)
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
8744 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22113
Vorwahl
040
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
2. Einwohnermeldeamt Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
3. Ordnungsamt Oststeinbek, Am Rathaus 1, 22113 Oststeinbek
Gemeinde Oststeinbek – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Oststeinbek hat kürzlich die 12. Änderung des Bebauungsplan 9 beschlossen, wie in der amtlichen Bekanntmachung vom 19. April 2023 veröffentlicht wurde. Zudem gibt es eine amtliche Bekanntmachung vom 9. Januar 2025 über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.